Stellungnahme zum Projekt "Eine Gemeinde Düsseldorf"

Stellungnahme zum Projekt der Kreissynode Düsseldorf ,,Die Evangelische Kirche in Düsseldorf handelt als eine Gemeinde Jesu Christi" des Presbyteriums der Evangelischen Kirchengemeinde Kaiserswerth 

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Auch die Ev. Tersteegenkirchengemeinde nimmt kritisch Stellung zum Zukunftsprogramm "Eine Gemeinde 2028" des Kirchenkreises Düsseldorf. Laden Sie hier auch  die Stellungnahme der Tersteegengemeinde als pdf herunter.

 

Vorbemerkung

Die Evangelische Kirche ist – wie auch andere christliche Kirchen – durch signifikante Kirchenaustritte und damit einhergehend verminderten Kirchensteuereinnahmen vor besondere Herausforderungen für die zukünftige Gestaltung von „Kirche“ gestellt.[1] Die Gründe für Kirchenaustritte sind vielfältig und unterschiedlich[2], Kirchengemeinden sind im Ausmaß differenziert betroffen. Die Notwendigkeit von Anpassungen und Veränderungen in Anbetracht dieser Herausforderungen an die Evangelische Kirche ist deshalb unbestritten.
[1] https://www.ekd.de/kirchenmitgliederzahlen; [2] https://www.ekd.de/studie-zu-den-austrittsgruenden-durch-das-si-ekd

Ausgangslage

Der Kirchenkreis Düsseldorf hat in einer noch im Einzelnen darzustellenden Weise das Projekt ,,Die Evangelische Kirche in Düsseldorf handelt als eine Gemeinde Jesu Christi" (im Folgenden: Projekt) in einer 69-seitigen PowerPoint Präsentation als Erprobungsmodell vorgestellt. Das Projekt sieht im Wesentlichen eine strukturelle Veränderung durch die Auflösung der derzeit 17 Kirchengemeinden in Düsseldorf bis 2027 vor. An ihre Stelle soll eine Kirchengemeinde Düsseldorf treten, die dem derzeitigen Kirchenkreis entspricht.

Die Kreissynode hat dazu in der Tagung am 21./22.6.2024 mehrheitlich den nachstehenden Beschluss gefasst:
Die Kreissynode Düsseldorf nimmt die Vorstellung des Arbeitsprogramm 2028 zur Kenntnis und beschließt:
Die vorgeschlagene Programmstruktur
Das vorläufige Budget für das Programm
Die Zeitplanung
Die Gemeinden werden gebeten: Delegierte (in der Regel der/ die Vorsitzende) für den Steuerungskreis zu nominieren
Eine Stellungnahme zum Programm bis Ende September an den Steuerungskreis zu geben

Bereits im Vorfeld dieses Beschlusses wurden Entscheidungen getroffen, die unmittelbar und ausschließlich das Projekt betreffen. Dazu gehören

  • neben einem sogenannten Bürgergutachten
  • die markenrechtliche Absicherung der „eine-gemeinde-duesseldorf“ und eine darauf basierende Initiative zur Öffentlichkeitsarbeit,
  • die Veranlassung eines Nachhaltigkeitsfonds zugunsten des Kirchenkreises mit sich kumulierenden 2,5 Prozent-Kürzungen von 2023-2027 zur spürbaren Etatverringerung der bestehenden Kirchengemeinden sowie
  • eine Gebäudebedarfsplanung, die eine ökologische, wirtschaftliche und inhaltliche Bewertung von Gebäuden vornimmt und die Reduzierung oder Nutzungsänderung von kirchlichen Bestandsimmobilien zum Ziel hat.

Das Konzept der „Einen Gemeinde“, die für den Kirchenkreis Düsseldorf vorgesehen ist, geht davon aus, dass die Parochialkirche aus finanziellen und gesellschaftlichen Gründen nicht mehr funktioniert oder „tot ist“.[3]
[3] Zitat auf mehreren Synoden und Synodalabenden

Als Einstieg in unsere Stellungnahme schildern wir unser Gemeindeleben, um im Nachfolgenden die Auswirkungen des Projekts zu illustrieren: In Kaiserswerth gibt es das Konzept des 1,5jährigen Konfirmandenunterrichts. Trotz dieser langen Zeit, melden sich jährlich etwa 65 bis 75 Katechumen an, die am kirchlichen Unterricht bis zur Konfirmation festhalten. Viele von ihnen bleiben der Gemeinde nach der Konfirmation als Teamer erhalten, so dass wir verlässlich ca. 40 bis 50 Teamer und Teamerinnen haben, die unsere Kinder- und Jugendarbeit unterstützen. Die meisten dieser jungen Menschen bleiben der Gemeinde bis zu ihrem Schulabschluss erhalten. Aus der Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung 2023 wissen wir, dass diese Zeit für die spätere Bindung zur Kirche prägend ist und nicht vernachlässigt werden darf.

Die Gottesdienste in unserer Kirchengemeinde (inkl. der beiden Anstaltskirchen) werden jeden Sonntag von ca. 150 bis 200 Menschen besucht. Die institutionellen Gottesdienste in den Grundschulen, Kitas sowie im weiterführenden Gymnasium (Suitbertus) erreichen jeweils weitere 400-500 Menschen wöchentlich.

Unser Angebot an die Gemeindeglieder umfasst des Weiteren eine breit aufgestellte Quartiersarbeit, Nachbarschaftshilfe mit zahlreichen diakonischen Angeboten, Seniorennachmittage, Frauen- und Männerkreise, gemeinsame Mahlzeiten, Spielangebote. Bei der Juni-Synode bemerkte der Superintendent, dass Bibelkreise und Gebetskreise für ihn ein Merkmal einer Gemeinde sei und es dieses heute kaum oder gar nicht mehr gebe. Beide sind in unserer Gemeinde vorhanden und werden von Gemeindegliedern angenommen.

Zu den genannten Veranstaltungen kommen Angebote aus dem ökumenischen Bereich hinzu: Andachten, Schöpfungstage, Flüchtlingshilfe, Treffen, Veranstaltungen und gemeinsame Unternehmungen mit den Brauchtums- und Bürgerschaftsvereinen (Heimat und Bürgervereine, Werbegemeinschaften, diverse Fördervereine etc.) der jeweiligen Stadtteile.

Die Kinder- und Jugendarbeit umfasst neben der schon aufgeführten Konfirmandenarbeit Kindergottesdienste, Kinder- und Jugendfreizeiten, Kinderbibelmorgen und Ausflüge. Alles wird regelmäßig besucht, durch die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen besteht ein reger Kontakt zu deren Eltern.

Hinzu kommt eine lebendige und reichhaltige Kirchenmusik, die für jede Altersgruppe Mitsingangebote vorhält, dazu gibt es regelmäßig viel beachtete Aufführungen und Konzerte der Chöre, der Kantorei sowie ein Kindermusical, allesamt Veranstaltungen, die weit über die Grenzen der Gemeinde hinaus große Resonanz erfahren. Mit den Kaiserswerther Friedhofsmusiktagen wird der gemeindliche Friedhof mit unterschiedlichen Genres als Kulturraum hervorgehoben. Diese Aufführungen ziehen ebenfalls ein großes Publikum an. Leben und Tot gehören so in großer Selbstverständlichkeit zusammen und sind Teil des aktiven Gemeindelebens.

Mit der Umsetzung des Projekts eine Gemeinde Düsseldorf geht das aktuelle Leben der Gemeinde Kaiserswerth vor Ort weitestgehend verloren. Es ist wesentlich geprägt von verlässlichen hauptamtlichen Personen vor Ort, die von verlässlichen ehrenamtlich Arbeitenden unterstützt werden.

Um ein vielfältiges Angebot in einer lebendigen Gemeinde, wie es oben beschrieben wurde, zu erhalten, müssen vor Ort hauptamtliche Bezugspersonen sein, Pfarrer und Pfarrerinnen, Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen, Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit, nicht zu vergessen auch die Mitarbeitenden in der Gemeindeverwaltung und Küster und Küsterinnen. Nur so können Ehrenamtler eine solche Vielfalt an Gestaltungsmöglichkeiten einer Gemeinde mit gestalten, aber nicht auffangen, was wegbricht durch die Gestaltung der einen Gemeinde Düsseldorf, wie sie derzeit beschrieben wird. Ehrenamtler benötigen für ihre Arbeit hauptamtliche Bezugspersonen, die sie anleiten und/oder unterstützen.

Besonders wichtig ist, dass die Gemeinde ein eigenes Budget benötigt, um dieses Angebot erhalten zu können. Dieses Budget muss für die Gemeinde kurzfristig und ohne Direktiven verfügbar sein.

Für die Gemeindearbeit vor Ort müssen darüber hinaus gut erreichbare Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Berufstätige Gemeindeglieder, Kinder und Jugendliche mit langen Kindergarten- und Schultagen und natürlich Senioren haben nicht mehr Kraft, Möglichkeiten, Zeit und Muße, weite Wege auf sich zu nehmen, um ein gemeindliches Angebot im Großraum Düsseldorf zu nutzen. Alle Angebote müssen niedrigschwellig zu erreichen sein. Wenn kirchliches Leben nicht mehr erreichbar ist, wird es unweigerlich noch weniger existieren können als bisher.

Das Projekt gibt deshalb in mehrfacher Hinsicht Anlass zu Kritik, die im Folgenden im Wesentlichen zusammengefasst wird.

 

Projektbezeichnung

Wir sehen die eine Gemeinde evangelischer Christen in Düsseldorf und weit darüber hinaus durch den Zusammenschluss unserer Kirchengemeinden in Kirchenkreisen und in der Landeskirche bereits als bestehend an. In unserem Verständnis ist Kern dieser einen Gemeinde die Verkündigung des Evangeliums, die Nähe zu unseren Gemeindegliedern durch bestehende Kirchengemeinden in lokalen und damit lebensnahen Bezügen und ein vom Evangelium getragenes glaubensorientiertes soziales Engagement und bildungsbasiertes Angebot für alle Schichten und Altersgruppen der Mitglieder der evangelischen Kirche und ihrem Lebensumfeld.

Gestützt wird diese Auffassung durch die Kirchenordnung[1], die auch den Kirchenkreis als eine Gemeinde seiner Mitglieder definiert.  Insoweit handelt es sich bei der Projektbezeichnung um eine Falschbezeichnung, die bereits bestehende Strukturen „einer Gemeinde“ übertüncht und damit leugnet. Dabei soll zunächst dahinstehen, ob die Projektbezeichnung mit der KO überhaupt in Einklang steht.

[1] KO, Teil 1 – Die Kirchengemeinde, Abschnitt 1: Die Kirchengemeinde und ihre Mitglieder, Artikel 7 Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (Kirchenordnung - KO), vom 19. Januar 2023

Struktur

(1) Kirchengemeinde der Evangelischen Kirche im Rheinland ist die Gemeinschaft ihrer Mitglieder in der Regel in einem durch Herkommen oder Errichtungsurkunde bestimmten Gebiet.

(2) Als besondere Gemeindeformen können Kirchengemeinden als Personalgemeinden, Gesamtkirchengemeinden und Kirchengemeinden bei selbstständigen diakonischen Einrichtungen errichtet werden, wenn dies dem gesamtkirchlichen Interesse nicht widerspricht.

(3) Für bestimmte Aufgaben können in Kirchengemeinden personale Seelsorgebereiche gebildet werden.

(4) Die Kirchengemeinde soll so gestaltet sein, dass sie kirchliche Gemeinschaft ermöglicht und eine zur Erfüllung des Auftrages der Kirche nach Artikel 1 ausreichende Leistungsfähigkeit gewährleistet bleibt.

 

Die Kreissynode ist, sofern man sie nicht als artgerechte Stimmviehhaltung sieht, Beweis dafür, dass die Glieder des Kirchenkreises durchaus als konstruktives Gestaltungsgremium als eine Gemeinde ihrer Glieder agieren können.

 

Strukturelle Veränderung und die Folgen

Das Konzept beinhaltet lediglich eine organisatorische Reduzierung der 17 in Düsseldorf bestehenden Kirchengemeinde auf eine. Inhaltlich notwendige Veränderungen werden, zumindest bisher, ausgeblendet. Der Kirchenkreis, eine von den Kirchengemeinden finanziell getragene Dienstleistungseinrichtung für die bestehenden Kirchengemeinden, soll dabei die bestehenden Kirchengemeinden ersetzen. Kirchenordnung, Kirchenorganisationsgesetz und Verlautbarungen der Landeskirche zu den Möglichkeiten effektiver Zusammenarbeit[1] geben dazu einen bereits bestehenden und ausreichenden Rahmen, der bisher nicht erfolgreich umgesetzt ist, eine von dem Konzept angestrebte Zwangsfusion ist überflüssig. Wenn im Kirchenkreis Düsseldorf Kirchengemeinden aus welchen Gründen auch immer einen Zusammenschluss wünschen oder anstreben, sind sie in diesem Bemühen in der Entscheidung frei.

In der Vergangenheit haben zahlreiche Änderungen in der Kirchenstruktur nicht erreichen können, dass sich Kirchenaustritte verbunden mit Mindereinnahmen reduzierten; das Gegenteil ist ablesbar an den Zahlen der Degression der Kirchenglieder. Es ist nicht erkennbar, warum die Reduktion von 17 auf eine Kirchengemeinde dieses ändern sollte. Solange zeitgemäße Angebote und inhaltliche Änderungen kirchlicher Außendarstellung unterbleiben, wird sich die beschriebene Entwicklung durch Strukturen, deren Akzeptanz bei den Gemeindegliedern fraglich ist,  nicht ändern lassen. Der mit dem Konzept reklamierte Aufbruch ist deshalb nichts weniger als ein Rückzug und die Aufgabe des Selbstbewusstseins einer Religionsgemeinschaft vor einer nicht näher begründeten unumkehrbaren Entwicklung.

Begründet wird die Verfolgung des Projekts der organisatorischen Reduzierung evangelischen Lebens in Düsseldorf im Wesentlichen mit den vermehrten Kirchenaustritten und der damit einhergehenden Verknappung der Einnahmen aus der Kirchensteuer. In der Tat ist diese Entwicklung mit Einschnitten in der Arbeit der Kirchengemeinden, wenn auch mit unterschiedlicher Ausprägung, verbunden. Für eine Zukunftsgestaltung ist es nicht hilfreich, den Untergang herbeizureden und damit eine selbsterfüllende Prophezeiung zu initiieren. Glaube, Hoffnung, Mut und Zuversicht als Ausdruck christlicher Grundprinzipien, verbunden mit tragbaren Planungen und effektiven Anpassungen, sind die Grundlage für eine erfolgreiche Gestaltung kirchlicher Zukunft und haben sich in der Geschichte nicht nur der evangelischen Kirche bewährt. Das bisher vorgetragene Konzept organisatorischer Reduzierung auf eine Gemeinde in Düsseldorf taugt für diese Anforderungen nicht, auch nicht als Teilschritt zu einer bisher nicht beschriebenen weiteren Lösung.

Zur weiteren Begründung des Projekts werden ein sogenanntes Bürgergutachten[2], sozialwissenschaftliche Publikationen[3] und ein als Modellprojekt bezeichnetes Vorhaben in der Stadt Pforzheim. Nach unserer Auffassung begründen jedoch keiner dieser Publikationen jenes Projekt, das der Kirchenkreis unter dem Titel „Eine Gemeinde“ anstoßen will. Die jeweils dort inhaltlich angemerkten Erkenntnisse und Beweggründe lassen sich ohne weiteres auch in einer parochialen Struktur umsetzen bzw.  werden bereits und mit großem Erfolgt vor Ort umgesetzt. Aus dem Bürgergutachten wird abgeleitet, „von der Angebotskirche zur Kirche mit den Menschen“ zu kommen. Mal abgesehen davon, dass „Angebote von Kirche“ und „Kirche mit den Menschen“ nach unserem Dafürhalten kein Widerspruch sind, hat beides seine Berechtigung und wird auch in Zukunft unser kirchliches Leben bestimmen. Bereits heute ist unser gemeindliches Leben von diesen unterschiedlichen und sich ergänzenden Blickrichtungen bestimmt.

[1] Z.B. Arbeitshilfe zur regionalen Zusammenarbeit von Kirchengemeinden

[2] Bürgergutachten „Glaube in der Stadt“, Evangelischer Kirchenkreis Düsseldorf, Oktober 2021

[3] Gemeinde geht weiter: Theorie- und Praxisimpulse für kirchliche Leitungskräfte, 16. August 2017

von Steffen SchrammLothar Hoffmann

 

Ähnlich steht es mit der Studie „Gemeinde geht weiter“: Neben vielen richtigen und beherzigenswerten Analysen und Erkenntnissen werden bei der „visionären“ Beschreibung der Zukunft Modelle und Vorschläge (z. B. bezüglich der Konfirmandenarbeit) gemacht, die in unserem gemeindlichen Tun und Schaffen bereits fest verankert sind und dort auch ganz erhebliche und beeindruckende Erfolge zeitigen. Das bestätigt, dass die Umsetzung dieser Gedanken ohne Schwierigkeit und sehr homogen auf parochialer Ebene erfolgen kann und keiner „Eine-Gemeinde-Projektstruktur“ Bedarf.

Das Modell Pforzheim ist in unserem Kontext vor allem im Zusammenhang der Gebäudebedarfsplanung herangezogen worden. Inhaltliche Ausrichtungen und das notwendige Konzept für die „eine Gemeinde“ lassen sich daraus bestenfalls indirekt ableiten. Es kann den Gemeinden durchweg Aufschluss über den Zustand, die Kosten und den Nutzungsquotienten ihrer Immobilien bieten, nicht jedoch deutlich machen, wieso jetzt alle Gebäude bezogenen Fragestellungen zentral verwaltet und von einem Gremium entschieden werden sollen, das keinerlei lokale Ortskenntnisse hat und so gut wie nichts über die gemeindlichen Gesamtzusammenhänge weiß.

Die Auswirkungen des Konzepts sind unschwer erkennbar: Entwurzelung der Mitglieder der Kirchengemeinden, die dort ihr religiöses zu Hause sehen und die Kirchengemeinde als soziales Netzwerk empfinden, weitere Kirchenaustritte von Gemeindegliedern unter Mitnahme ihres Glaubens, Rückzug und Verlust ehrenamtlicher Unterstützer aus dem gemeindlichen und presbyterialen Umfeld, Reduzierung der Spendenbereitschaft für lokale Projekte, Verlust der lokalen Gestaltungsmöglichkeiten und Engagement im regionalen Umfeld. Man mag dies als Kassandrarufe abtun, die Folgen werden – unumkehrbar - die nachfolgende Generation, zu deren Lasten das Konzept geht, zu tragen haben mit der Folge, dass Verantwortliche für die Entwicklung nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden können.

Die Bundesrepublik Deutschland ist – noch - vom Christentum geprägt. Wenn eine persönliche Bindung nicht mehr gegeben ist, geht diese Prägung verloren – vor Ort und auf die übergeordneten Ebenen bezogen. Das Christentum lehrt uns als Institution moralische Werte. Es setzt sich mit moralischem Denken und Handeln auseinander. Es hat Einfluss auf die Erziehung, auf den Personalbezug und leistet Beziehungsarbeit. Das geht aber nur in dem Quartier, in dem man lebt.

 

Finanzielle Auswirkungen

Der oben zitierte Beschluss der Kreissynode sieht für die beschlossene Projektphase ein Budget von 160.000 € für externe Unterstützung vor. Zusätzlich sind für Projektmanagement und Teilprojekte für intern Mitarbeitende 4,5 Vollzeitäquivalente ohne weitere Bezifferung pro Jahr von 2024 bis 2028 beschlossen worden. Das bedeutet nicht nur eine Aufstockung von Personal, sondern auch eine erhebliche Kostenbindung für die Zukunft. Bezeichnenderweise ist für die das Projekt die Leitung der Arbeitsgruppen Geld vorgesehen, der ganz erheblich zu erwartende ehrenamtliche Beitrag der Arbeitsgruppenmitglieder wird ausschließlich mit Freude erbracht werden müssen.

Zeitgleich werden die Mittel für die bestehenden Kirchengemeinden drastisch reduziert. Das betrifft nicht nur die sich stetig erhöhende Nachhaltigkeitsumlage, von der Kirchengemeinden keinen Vorteil haben, außer dass sie regelmäßig das Budget der Kirchensteuerzuweisung um 2,5 % per anno schmälert und angesichts noch fehlendem Gesamtergebnis bei der Gebäudebedarfsplanung auch keinesfalls für irgendeinen guten Zweck eingesetzt werden wird. Das betrifft auch die Aussetzung notwendiger Instandhaltungskosten bis zur Vorlage des sogenannten Gebäudebedarfsplans. Hier kann und sollen und müssen schon jetzt alle Maßnahmen, die über 10.000 € liegen, auf einem langen bürokratisch-zentralistischem Genehmigungsweg abgewickelt werden, was sich im Einzelfall für die immer doch auch noch stark frequentierten Immobilien negativ auswirken wird. Hier könnte die Aussetzung der Nachhaltigkeitsumlage ein sinnvoller Schritt sein, um die finanziell durchweg anspruchsvolle Entwicklung in den Kirchengemeinden nicht unnötig zu strapazieren.

Die Verwaltung soll nach dem Plan des Projekts zentralisiert werden, um Synergieeffekte zu erreichen. Bisher[1] ist offen, wie viel Geld dadurch tatsächlich gespart wird. Durch eine zentrale Verwaltung werden Wege mühsam und langwierig. Viele Leistungen – bisher ehrenamtlich getragen - werden zukünftig gegen Entgelt erbracht werden müssen.[2] Schon deshalb ist die mit dem Projekt verbundene Zentralisierung keineswegs Garant für die Hebung finanzieller Ressourcen.

In Firmen hat sich schon lange durchgesetzt, dass kleine Gruppen effizienter arbeiten. Kleingruppen ermöglichen eine höhere Interaktion zwischen den Teilnehmern. Das fördert das Engagement und trägt dazu bei, dass alle Gruppenmitglieder aktiv beteiligt sind. So ist es auch beim Gemeindeleben.

Auch die Gemeindeglieder vor Ort zahlen Kirchensteuer. Nach der EKD werden „die vielfältigen und weit in die Gesellschaft hineinwirkenden Aufgaben der Kirche in Verkündigung, Seelsorge und Diakonie von den Kirchenmitgliedern durch ihr ideelles und materielles Engagement getragen. Die Kirchensteuer ist der "Mitgliedsbeitrag" der Gemeindeglieder, die wichtigste Einnahmequelle und das Fundament aller Finanzierungen. Sie trägt wesentlich zum Wirken von Kirche bei und ermöglicht, dass Kirche für Menschen erlebbar ist".

Wenn der Gemeinde vor Ort immer weniger Kirchensteuermittel zur Verfügung gestellt werden mit der Folge, dass dort Personal gekürzt und Seelsorge und diakonische Aufgaben nicht mehr erfüllt werden können, bei Gottesdiensten auf weit entfernt stattfindende oder auf das Fernsehen verwiesen wird, dann stellt sich die Frage, wie dann Kirche für Menschen noch erlebbar ist.

[1] Eine solche Zentralisierung hat bereits zwei Mal stattgefunden und selbst die nochmalige Modifizierung hat nicht gehalten, was sich die Gemeinden versprochen haben: schnellere Abläufe, verlässlichere Fachkompetenz und vor allem sinkende Kosten. Ehe erneut eine solche Maßnahme begonnen wird, ist es an der Zeit, eventuelle (sachliche und monetäre) Erfolge der bisherigen Umstrukturierung sichtbar zu machen. Nur so kann eine Akzeptanz erreicht werden, die neuerlichen Veränderungen dort trägt.

[2] Wer das in der praktischen Auswirkung erleben will, möge einmal die Ausgaben des Kirchenkreises für externe Beratungsleistung und Gutachten in den letzten vier Jahren addieren. Für diese Kosten sollte ein jählriches Reporting selbstverständlich sein, das Einsatz und Wirkung in Relation zum Finanzaufwand stellt. Auch hier ist zu fragen: sind diese Ausgaben zielgerichtet und Ergebnisse effektiv.

 

Konsequent weitergedacht leisten all diese Maßnahmen weiteren Kirchenaustritten Vorschub. Denn dann brauche ich Kirche nicht mehr. Ich kann meinen christlichen Glauben alleine im eigenen stillen Kämmerlein und allein vor dem Fernseher sitzend ausüben. Gerade das wollen wir nicht. Wir leben von der Gemeinschaft. Daher dürfen die regional verorteten Kirchengemeinden nicht ausbluten.

Die Fragen der verbleibenden Kirchenmitglieder sind vorprogrammiert und brauchen für sie zufriedenstellende Antworten, weil andernfalls ein Austritt zunehmen schnell – online – umgesetzt werden kann. Welche Anteile der eigenen Zahlungen kommen dort an, wo die Kirchenmitglieder ihre Kirche erleben möchten? Können sie Orte und Angebote erreichen, bei denen sie ihren Glauben leben? Wie sollten sie akzeptieren, dass sie entbehren müssen oder nur mit großem Umstand erreichen können, was für sie kirchliches Leben und lebendige Gemeinde ist? Werden sie mittragen, dass ihr Finanzbeitrag mehrheitlich außerhalb des Einflusses vor Ort verwandt wird??

 

Rechtliche Grundlagen

Rechtsfragen sind von den Initiatoren des Projekts bisher weitgehend ungeklärt ausgespart und werden hier nur kursorisch angesprochen. Sie ergeben sich vordergründig aus Kirchenrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht.

Kirchengemeinden sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.[1] Das Projekt setzt ihre Abschaffung bzw. Selbstaufgabe voraus. Die Auflösung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts kann grundsätzlich nur durch eine gesetzliche Regelung erfolgen. Dabei müssen die Rechte und Pflichten der Körperschaft übertragen werden. Das Vermögen der Körperschaft geht dabei entweder auf eine andere Körperschaft des öffentlichen Rechts oder auf den Staat über. Bezieht man das Kirchenrecht (Kirchenordnung) mit ein, können sich Körperschaften in Anlehnung an das Vereinsrecht[2] nur durch Beschluss ihrer Mitglieder – hier: Kirchenglieder – auflösen. Notwendig sind also qualifizierte Entscheidungen der Gemeindeversammlungen, Beschlüsse des Presbyteriums dazu sind nicht ausreichend.

Das Projekt sieht vor, dass auf Kirchenkreisebene eine neue Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet wird. Alternativ ist die Beibehaltung des Kirchenkreises als Körperschaft des öffentlichen Rechts denkbar. Alle Rechte und Pflichten, also auch Immobilien und sonstiger Vermögensbestand, sind auf diese Körperschaft zu übertragen. Vertragliche Regelungen zwischen Kirchengemeinden und Kirchenkreis – etwa die Verwaltung des Treuhandvermögens – werden hinfällig. Damit werden dem Bereich der Kirchengemeinden die durch sorgfältige Haushaltsplanung vorhandenen Vermögenswerte entzogen, Kirchengemeinden mit negativ ausgewiesenem Vermögen lasten dies bei ihrer Aufgabe der neuen Körperschaft an. Es ist deshalb zwingend erforderlich, einen Status über die finanzielle Situation jeder einzelnen Kirchengemeinde zu erhalten, um abzusehen, mit welchen Belastungen und finanziellen Ressourcen für eine neue Körperschaft zu rechnen ist; das ist bisher weder dargestellt noch kommuniziert.

[1] Als „staatsferne Körperschaften des öffentlichen Rechts“ gelten die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die kraft Verfassung nicht-staatliche Körperschaften des Öffentlichen Rechts sind. Begründet wurde dieser Sonderstatus im sogenannten Weimarer Kirchenkompromisses, den das Grundgesetz als Verfassungsrecht übernommen hat. Das Parlament verzichtete in der Verfassung von 1919 auf eine Trennung von Staat und Kirche nach französischem Vorbild. Stattdessen wurde religiösen Gemeinschaften unter gewissen Voraussetzungen der Körperschaftsstatus zugebilligt. Dieser Status war und ist für alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften geöffnet. In Artikel 137 Absatz 5 der Weimarer Verfassung heißt es: "Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten." Das Kirchenrecht weist Kirchengemeinden den Status einer Körperschaft zu.

[2] § 41 BGB: Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wenn nicht die Satzung etwas anderes bestimmt. 

 

Arbeitsrechtlich handelt es sich bei der Auflösung einer Körperschaft um eine Betriebsaufgabe mit den daran angehängten weitreichenden Folgen für die Mitarbeitenden. Von Bedeutung ist, ob es sich bei der Betriebsaufgabe um eine endgültige, dauerhafte Stilllegung des Betriebes oder um eine Betriebsübernahme handelt. Diese beiden Fallkonstellationen sind rechtlich unterschiedlich zu behandeln. Das Projekt lässt hierzu beide Betrachtungsweisen zu. Geht man von einer dauerhaften Stilllegung aus, bestehen besondere Kündigungsrechte der Arbeitgeber. Insbesondere für die Mitarbeitenden der Kirchengemeinden kann dies zu prekären Situationen führen.

 

Alternativen notwendig

Es ist ein grundlegender Fehler des Projekts, dass es an Alternativen mangelt. Diese sind offensichtlich auch nicht gewollt.

Es entsteht vielmehr der Eindruck, dass bestimmte Überlegungen, Vorschläge und alternative Ansätze trotz aller verbaler Beteuerungen vom „Ernstnehmen und Fördern von Vielfalt, auch die Aufnahme kritischer Stimmen“ nicht gewünscht wird. Dazu passt, dass die Gruppe, die auf der Synode mit alternativen Vorschlägen befasst war, in der Zusammenfassung der Synodenergebnisse so gut wie gar nicht vorkommt (übrigens auch nicht bei Frau Voss in ihrem Synodenbericht), genauso wenig wie die doch recht vielfältigen „alternativen“ Überlegungen und Einlassungen, die es durch die mündlichen Wortbeiträge während der Synode gegeben hat. Einerseits werden durch die Mitglieder des KSV recht laut und vernehmlich Transparenz, Beteiligungsversprechen und Mitwirkungsoptionen verkündet, und zwar durchweg auch mit sich ständig beschleunigendem zeitlichem Korridor, andererseits wird bei allen schriftlichen Äußerungen und Protokollen lediglich das gewünschte Ziel der „einen Gemeinde Düsseldorf“ in epischer Breite und zum wiederholten Male vorgetragen und beworben, das - um es mit den Worten von KSV-Mitglied Frau Witzel zu sagen – „alternativlos“ sei.

Gerade diese „Einbahnstraße der Alternativlosigkeit“ löst bei uns, die wir seit nunmehr mindestens 30 Jahren ständig und immer wieder „alternativ“ nach neuen Formen für Gottesdienst und Verkündigung, Seelsorge und Gemeindearbeit, Personal und Immobilien fragen und das auch gemeindlich hoch akzeptiert, unterstützt und gewollt umsetzen, großes Befremden, Unwillen und Unverständnis aus. Wir sind nicht bereit, diesem einseitig organisierten Prozess wort- und tatenlos zuzusehen und bitten nachdrücklich, der von Ihnen selbst aufgerufenen Offenheit und Transparenz mehr Raum und Stimme zu geben und auch Gedanken zu möglichen Alternativen zuzulassen. Es darf nicht sein, dass sich die „kritische“ Mitwirkung und das „vielfältige“ Mitdenken in dem in der Tat „gewaltigen Umbruch der Gestalt evangelischer Kirche in Düsseldorf“ lediglich auf ein paar Randbemerkungen im Anmerkungsapparat beschränkt.

 

Kommunikationsverhalten des Kirchenkreises

Das Kommunikationsverhalten des Kirchenkreises für das Projekt ist unter Einbeziehung des vorstehend Erwähnten einseitig und manipulativ. Weichenstellende Entscheidungen wie die markenrechtliche Absicherung „der einen Gemeinde Düsseldorf“ und ein darauf basierendes Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit, die Schaffung eines Nachhaltigkeitsfonds zur Stärkung der Finanzen des Kirchenkreises zu Lasten der Kirchengemeinden und ein unter dem Label der Gebäudeenergieuntersuchung in Auftrag gegebenes Gutachten zur Schließung, Umwidmung oder anderweitigen Verwendung gemeindlicher (!) Immobilien sind ohne Zuordnung als Bestandteil des Projekts vor dessen Vorlage beschlossen worden. Alternativen werden nicht zugelassen.[1] Mit der Einrichtung einer Internetplattform für das Projekt, begleitet von Projektbriefen für einen umfassenden Verteiler, wird der Versuch unternommen, das Projekt über die Köpfe der Entscheidungsebenen hinaus zu installieren.

Stellungnahmen zu Projektbriefen werden gefiltert und selektiv weitergeleitet (so z.B. auch unsere Antwort an Herrn Dr. Fricke auf seinen ersten Projektbrief), ein Vorgang, der jeden Diskussionsprozess unterbindet. Eine Änderung dazu ist nicht in Sicht.

 [1] In der Predigt im Gottesdienst zur Eröffnung der Frühjahrssynode 2024 war das Projekt ex cathedra als alternativlos dargestellt und Kritik daran als nicht erwünscht erklärt worden. Kandidaten, die sich für den KSV zur Wahl stellten, hatten im Bewerbungsbogen eine Stellungnahme zu dem Projekt abzugeben.

 

Fazit und Vorschläge zum weiteren Verfahren

Das Projekt bindet auf vielfältige Weise Ressourcen, überzeugt bislang in der Skizze der zu gewünschten Verbesserungen nicht und lässt es an der verbal geforderten Transparenz in dieser Hinsicht deutlich fehlen. Es ist ein Baustein zur Abschaffung institutionalisierter Kirche. Dieses Projekt sollte in der derzeit alternativlosen Form nicht weiterverfolgt werden, zumal eine Umkehr nach Aufgabe der Kirchengemeinden nicht mehr möglich sein wird. Sollte sich dazu keine Mehrheit der Kreissynode finden – was derzeit nicht absehbar ist -, werden die Kirchengemeinden, die an ihrem Erhalt weiterhin interessiert sind, Wege finden müssen, gemeindliche Arbeit auf anderer Ebene fortzusetzen.

Wir bitten darüber hinaus, insbesondere nachstehend aufgeführte Aspekte bei dem angeschobenen Projekt zu berücksichtigen:

  1. Die Entwicklung von alternativen Konzepten, in denen Kirchengemeinden, die keine Selbstaufgabe ihres rechtlichen Status beabsichtigen, Bestandssicherheit im Kirchenkreis Düsseldorf haben.
  2. Eine dezidierte Unterlegung struktureller Veränderungen mit Inhalten, die die Mitte der Gesellschaft und die Gemeindeglieder erreichen. Es gilt, die Inhalte nicht zu vergessen, besser aber: die Inhalte neu stark zu machen.
  3. Finanzielle und inhaltliche Stärkung bestehender Kirchengemeinden vor Ort gerade auch dann, wenn sie volkskirchlich-parochial unübersehbar große Resonanz und Zuspruch erfahren.

 

Bei aller nun benannten Kritik und zur Verbesserung der Kommunikation und des Verständnisses füreinander wünschen wir uns einen im Ergebnis offenen Prozess, differenzierte Betrachtung und Wertschätzung unserer funktionierenden Parochialkirche, welche lebt, Früchte bringt und die Nähe zu unserer Kirchengemeinde als treibende Kraft in Vielfalt erlebt. Auch erhoffen wir uns zukünftig transparenteres Vorgehen, Wahlmöglichkeiten und Alternativen innerhalb des Prozesses bei allen Überlegungen, Umsetzungen und Beschlüssen sowie gegenseitige Wertschätzung auch unserer Differenzen. Unsere gemeindlichen Angebote für und von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden und Gemeindegliedern sind unsere Kernkompetenz und sichert uns unser lebendiges Gemeindeleben sowie die Gemeinschaft unserer Mitglieder. Für uns alle erbitten wir Hoffnung auf lebendiges Gemeindeleben und gegenseitigen Respekt bei unterschiedlichen Auffassungen darüber, wie evangelisches Leben in Düsseldorf gestärkt, gefördert und erhalten werden kann.

Düsseldorf, den 11. September 2024

 

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